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Deutschland - Globale Gehaltsabrechnung und Steuerinformationen - Payslip

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Deutschland - Globale Gehaltsabrechnung und Steuerinformationen - Payslip
13:42

Die Payslip Global Payroll Control Platform automatisiert die Vor- und Nachbearbeitung der Gehaltsabrechnung und bietet lokale Flexibilität bei globaler Standardisierung.

Deutschland ist der bevölkerungsreichste Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

Gehaltsabrechnung in Deutschland - 2024 Updates

Im Jahr 2024 werden in Deutschland bedeutende steuerliche Änderungen eingeführt, die sich auf verschiedene Aspekte auswirken. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Ausweitung des Arbeitnehmer-Sparerpauschbetrags und die Erhöhung des Grundfreibetrags. Auch die Steuersatzgrenzen werden angepasst, um die kalte Progression abzumildern. Weitere Änderungen betreffen die Anhebung der Unterhaltsabzüge, des Kindergeldes und des Pflegegeldes. Außerdem wurden die Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel in der Gastronomie wieder auf 19 % angehoben, und der gesetzliche Mindestlohnerhöht. Auch die Energiepreise sind von CO2-Preiserhöhungen betroffen, während die Subventionen für Strom und Gas auslaufen. Außerdem werden verschiedene Fristen für Steuererklärungen sowie Anpassungen bei der Rentenbesteuerung und den Abschreibungsregeln für Wirtschaftsgüter skizziert. Lesen Sie hier mehr.

Deutsche Payroll - Grundlegende Fakten

In Deutschland sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmerbeiträge vom Bruttolohn der Arbeitnehmer einzubehalten und an das örtliche Finanzamt abzuführen. Die Arbeitgeber sind für die Einbehaltung der Einkommenssteuer, des Solidaritätszuschlags und der Abgaben für Sozialversicherungen wie Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung verantwortlich. Es ist zu beachten, dass ausländische Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, Abgaben von ausländischen Arbeitnehmern einzubehalten, die weniger als fünf Jahre in Deutschland arbeiten.

Steuererklärungen werden immer für das vorangegangene Steuerjahr abgegeben, so dass die Steuerpflichtigen bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit haben, eine Steuererklärung abzugeben.

Überlegungen zu Steuern und Sozialversicherung

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer in Deutschland ist auf 15 % festgesetzt und wird mit einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % belegt. Daraus ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 15,825%.

Einkommensteuer

Die Lohnsteuer wird aus dem monatlichen Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer berechnet.

Im deutschen Steuersystem gibt es vier Steuerklassen. In der ersten Stufe sind Personen mit einem Einkommen von bis zu 11.604 EUR von der Steuer befreit. Die zweite Stufe gilt für Einkommen bis zu 62.810 EUR, und der Steuersatz steigt von 14 % auf 42 %. Die dritte und vierte Stufe gelten für Einkommen von 62.810 bis 277.825 Euro bzw. über 277.825 Euro und werden mit einem Steuersatz von 42 % bzw. 45 % belegt.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt einen Einkommensteuerrechner zur Verfügung, mit dem Sie den Prozentsatz der Steuer berechnen können. Wenn Ihr Bruttoeinkommen beispielsweise 25.000 Euro beträgt und Sie in die zweite Steuerklasse fallen, werden Sie wahrscheinlich 29 % Steuern zahlen. Ein Ausländer mit einem Gehalt von 40.000 Euro wird dagegen mit 36 % besteuert.

Wenn Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, müssen Sie möglicherweise auch Kirchensteuer zahlen, die je nach Wohnort 8 % oder 9 % der Einkommensteuer beträgt. Diese Steuersätze bestimmen das Steuersystem, das eine Feinabstimmung der Besteuerung in Abhängigkeit vom Einkommen und den persönlichen Umständen jedes Steuerzahlers ermöglicht.

Die Einkommensteuertarife für das Jahr 2024 lauten wie folgt:

Einkommen Steuersatz
€0 - € 11.604 0%
€11.604 - €62.810 14% to 42%
€ 62.810 - €277.825 42%
€ 277.825 + 45%

Für Ausländer, die in Deutschland arbeiten, gelten die gleichen Steuervorschriften wie für Inländer. In Deutschland gilt ein progressives Steuersystem, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.

Sozialsteuer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam einen Beitrag zur Sozialversicherung. Die Höhe der Beiträge ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird vom Arbeitgeber einbehalten und an den Bund abgeführt. Die Sozialversicherungsbeiträge umfassen:

  • Altersrentenversicherung
  • Krankenversicherungen
  • Versicherung bei Pflegebedürftigkeit
  • Arbeitslosigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung

Im Allgemeinen sind die Sozialabgaben für Arbeitnehmer, die in Ostdeutschland und Berlin wohnen, auf einen niedrigeren Satz als in Westdeutschland begrenzt.

Diese Zahlungen werden in der Regel zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt, der in der Regel 50 % beiträgt. Der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen wird vom Gehalt einbehalten und an die entsprechenden Organisationen überwiesen. Der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung beläuft sich im Allgemeinen auf etwa 20 - 22 % des Gehalts bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

Die Sozialversicherungssätze werden jedes Jahr neu berechnet, um sicherzustellen, dass das System stabil bleibt. Der Gesamtbeitragssatz beträgt 14,6 % und wird zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Hinzu kommt ein spezifischer TK-Zusatzbeitrag von 1,2 %, der ebenfalls zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt wird, so dass der Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung bei etwa 15,8 % liegt. Die genauen Zahlen für 2024 finden Sie hier.

Solidaritätszuschlag

Diese zusätzliche Abgabe wird in Deutschland auf die Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer erhoben. Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die wirtschaftliche Wiedervereinigung der ostdeutschen Bundesländer zu unterstützen, die im Durchschnitt eine höhere Arbeitslosenquote aufweisen. Es handelt sich um eine pauschale Steuer, die auf 5,5 % festgesetzt ist und auf die Steuerschuld erhoben wird, ohne dass der Gesamtbetrag des Zuschlags begrenzt ist.

Kirchensteuer

Wenn Sie sich in Deutschland anmelden, werden Sie aufgefordert, eine Religionszugehörigkeit anzugeben. Wenn Sie sich als evangelisch, katholisch oder jüdisch bekennen, müssen Sie die Kirchensteuer zahlen, die das Finanzamt im Auftrag der religiösen Organisationen in Deutschland einzieht. Sie beträgt derzeit 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Wenn Sie sich nicht zu einer Religion bekennen, zahlen Sie keine Kirchensteuer.

Steuerabzüge

Das deutsche Steuersystem lässt eine relativ große Anzahl von Abzugsmöglichkeiten zu, die Ihre Steuerschuld verringern können. Steuerabzüge sind für die folgenden Arten von Zahlungen möglich:

  • Beschäftigungskosten (sofern sie nicht bereits von einem Arbeitgeber erstattet werden)
  • Umzugskosten
  • Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Partner
  • Spenden an deutsche Wohltätigkeitsorganisationen
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Ausgaben für Bildung oder Ausbildung
  • Beiträge zur Sozialversicherung
  • Kirchensteuer
  • Hypothekenzinszahlungen (nur für Hypotheken zum Kauf von Immobilien)

Um in den Genuss von Steuerabzügen zu kommen, muss eine jährliche Steuererklärung abgegeben werden. Viele Arbeitnehmer in Deutschland geben eine solche Erklärung ab, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind, um sicherzustellen, dass sie keine zu hohen Steuern zahlen.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine lokale Steuer, die jährlich erhoben wird und an die lokalen Behörden zu zahlen ist. Die Unternehmen müssen jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage des Gewerbeertrags und unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge berechnet.

Der Grundsteuersatz für die Gewerbesteuer beträgt 3,5 %, der mit einem kommunalen Hebesatz zwischen 200 % und 580 % multipliziert wird, so dass sich je nach Standort ein Gesamtgewerbesteuersatz zwischen 7 % und 20,3 % ergibt. Im Allgemeinen ist die Gewerbesteuer in städtischen Gebieten höher.

Wenn die Bemessungsgrundlage für beide Steuern identisch ist (was in der Praxis unwahrscheinlich ist), würde die Gesamtbelastung der in München erzielten Unternehmensgewinne etwa 33 % betragen. In Frankfurt läge die Belastung bei 32 %. In Berlin läge sie bei 30 %.

UMSATZSTEUER

Der Regelsatz der Umsatzsteuer (USt) beträgt 19 %.

Sonstige Steuern
  • Rundfunkbeitrag - 18,36 € pro Haushalt und Monat.
  • Kraftfahrzeugsteuer - Die Steuer hängt von der Kraftstoffart und der Motorgröße ab.
  • Hundesteuer - Sie kostet in der Regel zwischen 90 und 150 Euro pro Jahr für den ersten Hund.
  • Grunderwerbssteuer - Der Steuersatz variiert von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 % des Wertes einer Immobilie. In Berlin beträgt der Steuersatz 6%.
  • Abgeltungssteuer - Kapitalerträge aus Finanzanlagen unterliegen einem pauschalen Steuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %, ggf. zuzüglich Kirchensteuer), der grundsätzlich an der Quelle einbehalten wird.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer - Der Steuersatz variiert je nach Wert der Erbschaft zwischen 7% und 50%.
  • Grundsteuer - Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem örtlichen Steuersatz (der zwischen 0,26 % und 1 % liegt).

Entlohnung und Leistungen

Mindestlohn

In Deutschland gibt es sowohl einen Mindestlohn als auch einen branchenspezifischen Mindestlohn. Der nationale Mindestlohn ist auf 12,41 € pro Stunde festgelegt. Die branchenspezifischen Löhne sind im Allgemeinen höher als der nationale Mindestlohn.

Arbeitszeiten

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 38-40 Stunden. Der Arbeitstag beträgt 8 Stunden und sollte 10 Stunden nicht überschreiten.

Überstunden

Überstunden müssen bezahlt werden, wenn dies in Einzelverträgen oder Tarifverträgen festgelegt ist. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden.

Gesetzliche Feiertage

In Deutschland gibt es neun gesetzliche Feiertage, die in allen 16 Bundesländern begangen werden, darunter der Neujahrstag, der Tag der Deutschen Einheit und der Weihnachtstag.

Krankentage

Die ersten 6 Wochen des Krankheitsurlaubs werden vom Arbeitgeber übernommen (das reguläre Gehalt wird zu 100 % gezahlt). Nach 6 Wochen wird die Zuzahlung von der Krankenkasse übernommen. Ab 2023 müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Krankmeldung mehr vorlegen. Ihr Arbeitgeber kann von Ihrer Krankenkasse eine digitale Kopie Ihrer Krankmeldung erhalten.

Mutterschaftsurlaub

Mütter haben Anspruch auf 6 Wochen Urlaub bei vollem Gehalt vor der Geburt ihres Kindes und 8 Wochen bei vollem Gehalt nach der Geburt. Im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei Ihrem Kind eine Behinderung festgestellt wird, haben Sie Anspruch auf 18 Wochen Urlaub.

Ausländische Arbeitskräfte in Deutschland

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 hat Deutschland seine Zuwanderungsgesetze für hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer gelockert. Das Gesetz gibt hochqualifizierten Arbeitnehmern die Erlaubnis, von Anfang an zu leben und zu arbeiten, wenn der Arbeitnehmer ein konkretes Arbeitsplatzangebot hat und eine Genehmigung der deutschen Arbeitsagentur erhält. Darüber hinaus können nach dem Zuwanderungsgesetz von 2005 auch die Familienangehörigen der einreisenden Hochqualifizierten das Recht erhalten, in Deutschland zu arbeiten. Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und Staatsangehörige Islands, Norwegens und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Nicht-EU-Bürger müssen ein Visum beantragen, wenn sie länger als 90 Tage im Land bleiben. Zu den einzelnen Visumoptionen, die Sie erhalten können, gehören:

  • Schengen-Visum - Dieses Visum gewährt dem Inhaber für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb eines Sechsmonatszeitraums freies Reisen oder Aufenthalt in den Ländern des Schengen-Raums.
  • Blaue Karte EU - Richtet sich an hochqualifizierte Personen mit einem anerkannten Hochschulabschluss, die einen Arbeitsplatz gefunden haben, der das 1,5-fache des deutschen Durchschnittsgehalts übersteigt. Dieser Wert reduziert sich auf das 1,2-fache für Hochqualifizierte mit einem Mangelberuf in Deutschland.
  • Befristete Aufenthaltserlaubnis - Hochqualifizierten Arbeitnehmern, die nicht die Voraussetzungen für die Blue Card erfüllen, kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Diese ist auf eine Reihe von Berufen beschränkt, unter anderem auf IT-Fachleute mit einem Hochschulabschluss (oder einem gleichwertigen Abschluss), deutsche Hochschulabsolventen, Lehrer, Künstler, Journalisten und Profisportler.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie unsere Global Payroll Control Platform mit lokalen Gehaltsabrechnungsanbietern in Deutschland integriert werden kann, kontaktieren Sie uns noch heute.


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